Integration ist Menschenrecht – aber …

…in Deutschland gehen behinderte Kinder auf Sonderschulen. Ganz selbstverständlich…

…Auch Kinder mit Behinderungen sind in erster Linie Kinder. Sie haben ein Recht darauf, gemeinsam mit allen anderen Kindern aufzuwachsen und ihren Platz in der Gesellschaft zu finden. Wer sie zehn Jahre lang – und damit für die gesamte Schulzeit – von den anderen Kindern trennt und unter „Ihresgleichen“ aufwachsen lässt, behindert sie bei der Integration in die Mitte der Gesellschaft…

…Im Schnitt wachsen in Europa fast 70 Prozent aller behinderten Kinder integriert auf. In Deutschland sind es gerade einmal 13 Prozent…

…Integrative Schulen sind hierzulande die große Ausnahme. Ein Wahlrecht für Schüler und Eltern besteht de facto nicht. Immer wieder werden Kinder gegen den ausdrücklichen Willen ihrer Eltern einer Sonderschule zugewiesen. Damit verstößt Deutschland ebenso gegen europäische Beschlüsse wie gegen die UN-Kinderrechtskonvention und
die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen, die ein inklusives (alle Menschen einbeziehendes) Bildungssystem auf allen Ebenen vorschreibt…

…Für Sie als Eltern bedeutet das: Der Fall, dass Sie für Ihr Kind Gemeinsamen Unterricht und damit Integration beantragen, und die Angelegenheit dann „läuft“, ist die große Ausnahme. Die Regel ist: Sie werden mit Ihrem Wunsch nach Integration auf Skepsis und Unverständnis stoßen. Sie werden sich selbst um eine Schule bemühen müssen, die Ihr Kind aufnimmt. Sie können sich erfahrungsgemäß nicht darauf verlassen, dass Ihre Rechte im Verwaltungsverfahren ausgeschöpft werden und das Verfahren korrekt durchgeführt wird…

Quelle: Eine Schule für alle  

Und wieder einmal werden Menschenrechte mit den Füßen getreten.
Es ist ja auch viel einfacher zu selektieren, als behinderte Kinder integrativ zu beschulen. Papier ist eben sehr geduldig.
Darum rät die Initiative mittendrin e.V. betroffenen Eltern, sich rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung zuzulegen, die auch bei Schulangelegenheiten und Verwaltungsgerichtsverfahren zahlt.

UN-Kinderrechtskonvention
UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen